Der inhaftierte CEO von Mirror Trading International, Johann Steynberg, wird angeblich in einem brasilianischen Gefängnis bevorzugt behandelt. Die Generaldirektion für Strafvollzugsverwaltung (DGAP) hat bestätigt, dass eine Beschwerde über Steynbergs Zugang zu einem Computer und dem Internet aus dem Büro eines brasilianischen Gefängniswärters eingegangen ist.
Steynbergs Treffen mit Anwalt und Ehefrau im Büro des Gefängniswärters abgehalten
Johann Styenberg, der inhaftierte Drahtzieher des Online-Bitcoin-Investmentbetrugs Mirror Trading International (MTI), soll Berichten zufolge im brasilianischen Gefängnis auf einen Computer und das Internet zugegriffen haben. Laut einem lokalen Bericht hat Steynberg angeblich den Computer genutzt, um im Büro des Gefängniswärters von Goiás auf das Internet zuzugreifen.
Neben der Nutzung des Wärterbüros, um auf das Internet zuzugreifen, wird dem MTI-Mastermind auch vorgeworfen, sich mit seiner “Ehefrau” und seinem Anwalt in diesem Büro getroffen zu haben.
Wie bereits von Bitcoin.com News berichtet, befindet sich Steynberg seit seiner Festnahme im Dezember 2021 in Haft, weil er gefälschte Ausweisdokumente verwendet hat. Ein brasilianisches Gericht hat den CEO des zusammengebrochenen Bitcoin-Betrugssystems seitdem wegen dieser Straftat zu drei Jahren und sechs Monaten Gefängnis verurteilt. Steynberg, der mit seiner Auslieferung in die USA oder nach Südafrika konfrontiert ist, hat gegen das Urteil Berufung eingelegt.
Generaldirektion für Strafvollzugsverwaltung erhält Beschwerde
Die neuen Vorwürfe gegen Steynberg, der Ende 2020 aus Südafrika geflohen ist, wurden angeblich von Maxsuel Miranda das Neves, dem Präsidenten der Gewerkschaft der Bediensteten des Strafvollzugssystems (SINSEP-GO) im Bundesstaat Goiás, erhoben. In einem über Instagram geteilten Video sagte Miranda das Neves, er habe den Generaldirektor des Gefängnisses gebeten, die Angelegenheit zu untersuchen.
Der SINSEP-Führer sagte, er plane, diese Angelegenheit mit dem FBI, Interpol, der US-Botschaft und dem brasilianischen Richter, der Steynbergs Fall wegen gefälschter Dokumente behandelt, zu besprechen.
Ein Bericht von Portal da Bitcoin besagt, dass die Generaldirektion für Strafvollzugsverwaltung (DGAP) die Beschwerde von Miranda das Neves bestätigt hat.
“Die Kriminalpolizei hat bestätigt, dass die Sache ernsthaft und im Einklang mit der Gesetzgebung untersucht wird. Am Ende der Untersuchung wird das Ergebnis bekannt gegeben. Schließlich bekräftigt die DGAP ihr Vertrauen in die ernsthafte und ehrliche Arbeit der Mitarbeiter dieser Institution, die viel für die öffentliche Sicherheit im Bundesstaat Goiás getan haben”, so die DGAP.
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