Japan schafft Körperschaftssteuer auf nicht realisierte Gewinne aus Kryptowährungen ab
Japan ändert das Körperschaftssteuergesetz für Kryptowährungen
Den neuesten Nachrichten lokaler Medien zufolge schafft Japan Berichten zufolge die Körperschaftssteuer auf nicht realisierte Gewinne aus Kryptowährungsbeständen ab. Unternehmen und Institutionen, die Kryptowährungen halten, werden ab April 2024 keine Steuern mehr auf ihre “nicht realisierten Gewinne” zahlen.
Körperschaftssteuerreform
Das Kabinett in Japan hat den Steueränderungen am 22. Dezember zugestimmt, wie das lokale Medienunternehmen Nikkei berichtete. Die neue Steuerregelung tritt am 1. April 2024 in Kraft, dem Datum, an dem das japanische Geschäftsjahr beginnt. Die Reform des Steuergesetzes gilt für Unternehmen, die von Dritten ausgegebene digitale Vermögenswerte besitzen.
Steuerbefreiung für nicht realisierte Gewinne
Unternehmen werden nur noch auf realisierte Gewinne besteuert, nämlich nach dem Verkauf ihrer Kryptowährungen. Bisher unterlagen Unternehmen, die Kryptowährungen halten, einer Besteuerung der “Mark-to-Market-Bewertung” ihrer Vermögenswerte. Gemäß der Überarbeitung werden Unternehmen, die nicht realisierte Kryptowährungsgewinne halten, von dieser Steuer befreit.
Weitere steuerliche Änderungen
Im Juni wurde zudem klargestellt, dass Emittenten von Kryptowährungen nicht mehr der Kapitalertragssteuer von 35 % unterliegen. Diese Änderungen signalisieren Japans fortschreitende Anerkennung und Anpassung an die steigende Bedeutung von Kryptowährungen im modernen Finanzwesen.