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Krypto-Intermediäre sollten sich bei der US-SEC registrieren, sagt der Vorsitzende der Agentur

Von Michelle Price

WASHINGTON (Reuters) – Unternehmen, die dazu beitragen, Transaktionen auf dem Kryptowährungsmarkt zu erleichtern, sollten sich genau wie andere Marktintermediäre bei der US-amerikanischen Börsenaufsichtsbehörde Securities and Exchange Commission (SEC) registrieren lassen, sagte der Vorsitzende der Agentur am Donnerstag.

Gary Gensler sagte, dass Intermediäre auf dem Kryptomarkt eine Reihe von Funktionen erfüllen, die von der SEC reguliert werden, einschließlich der Tätigkeit als Börse, Broker-Dealer, Clearingstelle und Verwahrstelle, und entsprechend registriert werden sollten.

„Wenn Sie in einen dieser Eimer fallen, kommen Sie herein, sprechen Sie mit uns und registrieren Sie sich“, sagte Gensler einem Publikum von Anwälten in Washington, DC, und wiederholte, dass die überwiegende Mehrheit der Krypto-Token als Wertpapiere gelten und von den einschlägigen Gesetzen erfasst werden.

„Die Vermischung der verschiedenen Funktionen innerhalb von Krypto-Intermediären schafft inhärente Interessenkonflikte und Risiken für Investoren“, fügte er hinzu.

Während Gensler zuvor gesagt hat, dass Krypto-Kreditgeber in den Zuständigkeitsbereich der SEC fallen, liefern seine Kommentare weitere Einzelheiten zu anderen Krypto-Marktteilnehmern, die nach Ansicht der SEC in ihre Zuständigkeit fallen.

Die Kommentare werden wahrscheinlich Krypto-Marktteilnehmer erschrecken, die gehofft hatten, die kostspieligen Anforderungen zu vermeiden, die typischerweise mit der SEC-Registrierung verbunden sind, einschließlich Offenlegungen, Risikomanagementkontrollen und Kapital- und Liquiditätsmindestwerten, obwohl abzuwarten bleibt, ob solche Firmen freiwillig nachkommen werden.

Gensler sagte, er habe die Mitarbeiter der SEC gebeten, mit Krypto-Intermediären zusammenzuarbeiten, um sicherzustellen, dass sie jede ihrer Funktionen registrieren, was die Aufteilung in separate juristische Personen beinhalten könnte, um Interessenkonflikte zu mindern.

Er fügte jedoch hinzu, dass die SEC bei der Anwendung bestehender Offenlegungsanforderungen möglicherweise flexibel sein müsse, da maßgeschneiderte Produktoffenlegungen an anderer Stelle im Rahmen der SEC-Regelung existierten.

Siehe auch  SEC-Vorsitzender Gensler kündigt an, dass die Aufsichtsbehörde die Einreichung von Spot-Bitcoin-ETFs "genauer prüft".

(Berichterstattung von Michelle Price; Zusätzliche Berichterstattung von Hannah Lang; Redaktion von Josie Kao)

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