Laut einer neuen Gerichtsakte fordert die SEC, dass William Hinman nicht abgesetzt wird, und behauptet, dass Ripple keine „außergewöhnlichen Umstände“ hat, um die Beteiligung des ehemaligen Direktors zu rechtfertigen.
Als ehemaliger SEC-Insider hat Hinman möglicherweise einige privilegierte Informationen zu seiner Entscheidung, Bitcoin- und Ethereum-Nicht-Wertpapiere offiziell zu benennen.
Details zu diesen Urteilen könnten Ripple dabei helfen, jegliche Doppelmoral in der Regierungspraxis der obersten US-Regulierungsbehörde aufzudecken und die Anschuldigungen der Agentur gegen das Zahlungsunternehmen aus San Francisco zu diskreditieren.
Laut der SEC: „Um einen ehemaligen hochrangigen Regierungsbeamten wie Direktor Hinman abzusetzen, tragen die Angeklagten die Last, ‚außergewöhnliche Umstände‘ nachzuweisen, die die Absetzung rechtfertigen.“
Die SEC rechtliche Einreichung argumentiert, dass Ripple nicht die richtigen Gründe hat, Hinman aufzusuchen.
„Weit davon entfernt, ‚außergewöhnliche Umstände‘ darzustellen, die eine solche Hinterlegung rechtfertigen, könnten diese vorgeschlagenen Ermittlungen – deren Antworten zumindest teilweise durch das Privileg des deliberativen Prozesses geschützt sind und, soweit nicht privilegiert, mit weitaus weniger aufdringlichen Mitteln erlangt werden können – beziehen sich auf die alltäglichen Aufgaben der meisten hochrangigen Regierungsbeamten.“
Als XRP-Unterstützer und Krypto-Rechtsexperte Jeremy Hogan weist darauf hin,
„Mit anderen Worten, Präsident Biden ist der Chef der Exekutive, aber wir können ihn nicht jedes Mal absetzen lassen, wenn die FDA wegen Nichtzulassung eines Medikaments verklagt wird. Sie müssen zeigen, warum Sie ihn gezielt absetzen müssen.“
Ripple wurde von der SEC beschuldigt, seinen XRP-Token unrechtmäßig als nicht registriertes Wertpapier verkauft zu haben, und die Aufsichtsbehörde behauptet, dass die Krypto bis heute eine ist.
Sollte Ripple das Recht erhalten, Hinman absetzen zu lassen, findet die Absetzung am 30. Juni statt.
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Ausgewähltes Bild: Shutterstock/Maciej Bledowski
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Artikel in englischer Sprache auf dailyhodl.com.