Südkoreas lokale Medien, Newsis, haben kürzlich über den Fall einiger Krypto-Händler berichtet, die angeblich etwa 3 Milliarden US-Dollar ins Ausland geschickt hatten, um von der „Kimichi-Prämie“ zu profitieren. Der Fall hat in der Kryptowährungs-Community und unter Finanzexperten Aufmerksamkeit erregt. Interessanterweise hat das Gericht 14 von 16 dieser Händler trotz ihrer angeblichen Taten für nicht schuldig befunden.
Diese Krypto-Händler sollen diese beträchtlichen Geldbeträge über lokale Banken unter dem Vorwand geschickt haben, dass es sich bei diesen Transaktionen um Devisenüberweisungen handele. Tatsächlich haben sie das Geld jedoch dafür verwendet, virtuelle Währungen im Ausland zu kaufen und diese dann zurück an inländische Börsen zu senden, wo sie sie schließlich abgeladen haben. Dies geschah, um von der „Kimichi-Prämie“ zu profitieren, die auftritt, wenn Krypto-Assets in Südkorea aufgrund der besonderen Vorschriften des Landes teurer sind als im Ausland. Dies hat eine Arbitragemöglichkeit geschaffen, die Kryptohändler auszunutzen versuchten.
Die Koreanische Regierung hat versucht, Händler daran zu hindern, und infolgedessen wurde Anklage gegen 16 Personen, darunter jemand, der im Nachrichtenbericht als Herr A bezeichnet wird, wegen Verstoßes gegen das Gesetz über spezifische Finanzinformationen erhoben. Der Anklagepunkt umfasste den Vorwurf, illegal Devisen im Wert von 4,3 Billionen Won (3 Milliarden US-Dollar) ins Ausland transferiert zu haben, um angeblich die Kimichi-Prämie auszunutzen.
Die Staatsanwaltschaft geht davon aus, dass diese Kryptohändler einen Marktgewinn von bis zu 210 Milliarden Won (158 Millionen US-Dollar) erzielt haben. Zu ihrer Verteidigung wandten die Beklagten jegliches Fehlverhalten ein, da nicht sie, sondern die Bank die Devisengeschäfte ermöglicht hätten. Die Händler argumentierten, dass sie Plattformnutzer seien, nicht aber Betreiber virtueller Vermögenswerte. Auch die beteiligte Bank versuchte, sich von dem Verfahren freizustellen, da sie behauptete, sie habe die Transaktion auf der Grundlage der von den Beklagten vorgelegten „falschen Beweise“ durchgeführt.
Das Gericht stimmte den Argumenten der meisten Angeklagten zu und sprach 14 (einschließlich Herrn A) der 16 Angeklagten frei. Ein örtlicher Richter, der über den Fall entschied, meinte, dass ihre Handlungen nicht gegen das Ziel des Foreign Exchange Transactions Act verstießen und daher nicht nach diesem Gesetz bestraft werden könnten. Der Richter fügte hinzu, dass „nichts darauf hindeutet, dass die Angeklagten als Betreiber virtueller Vermögenswerte tätig waren“ und dass das höchste Gericht in einem Präzedenzfall in einem anderen Fall „die Sachverhalte in diesem Fall nicht ausdrücklich beurteilte“.
Die Staatsanwaltschaft hat bereits Berufung gegen die Entscheidung des Gerichts eingelegt und war mit dieser unzufrieden. Der Fall hat die Diskussion über die Regulierung von Kryptowährungen und den Handel mit virtuellen Vermögenswerten in Südkorea neu entfacht und wirft wichtige Fragen über die rechtlichen Rahmenbedingungen für solche Aktivitäten auf. Es bleibt abzuwarten, wie sich dieser Fall entwickeln wird und welche Auswirkungen er auf den Kryptowährungsmarkt und die Gesetzgebung in Südkorea haben wird.