Das US-Finanzministerium gibt Berichten zufolge neue Leitlinien heraus, um die Bedenken der Kryptoindustrie hinsichtlich der Bereitstellung digitaler Vermögenswerte im neuesten Infrastrukturgesetz auszuräumen.
Die Version des Billionen-Dollar-Infrastrukturgesetzes durch den Senat enthält eine Klausel, die darauf abzielt, die Definition von „Makler“ in der Abgabenordnung zu erweitern, um „jede Person zu erfassen, die (gegen Entgelt) für die regelmäßige Bereitstellung von Diensten verantwortlich ist, die die Übertragung digitaler Vermögenswerte auf im Namen einer anderen Person.”
Laut einem Brief des republikanischen Abgeordneten Tom Emmer aus Minnesota an andere Kongressmitglieder würde die aktuelle Sprache des Gesetzentwurfs Schlüsselakteure im Krypto-Raum umfassen, wie Softwareentwickler oder Validatoren, die nicht in den Geltungsbereich eines definierten „Brokers“ fallen im traditionellen Finanzbereich.
Bloomberg zitiert einen ungenannten Finanzbeamten, der angeblich sagt, dass die Agentur neue Leitlinien veröffentlichen möchte, die Kryptofirmen – einschließlich Entwickler, Bergleute sowie Hardware- und Softwareentwickler – von der Einhaltung der vorgeschlagenen Berichtspflichten des Internal Revenue Service (IRS) im Gesetzentwurf ausnehmen solange sie keine Maklerleistungen erbringen.
Der namentlich nicht genannte Beamte des Finanzministeriums sagt, dass sich die Leitlinien auf die Aktivitäten von Kryptofirmen konzentrieren werden, um festzustellen, ob sie sich als Broker nach dem Steuergesetz qualifizieren oder nicht.
Das heiß diskutierte Infrastrukturgesetz geht nun durch den Kongress, und die Pro-Krypto-Gesetzgeber greifen in den Kampf gegen die umstrittene Krypto-Gesetzgebung. Der Kongressabgeordnete Darren Soto (D-FL) sagt, er erwarte von seinen Kollegen, dass sie Überarbeitungen der Krypto-Bestimmungen unterstützen.
„Die Mitglieder werden aufmerksam. Es gibt eine wachsende parteiübergreifende Unterstützung, um sicherzustellen, dass diese Sprache richtig ist.“
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Artikel in englischer Sprache auf dailyhodl.com.