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Meta verzögert den Start seines KI-Assistenten in Europa: Datenschutzbedenken führen zu vorübergehendem Stopp

Meta verzögert europäischen Start seines KI-Assistenten aufgrund regulatorischer Einwände und fehlender lokaler Informationen.

Meta kündigte an, den Start und die Schulung seines KI-Assistenten in Europa aufgrund einer Anfrage der irischen Datenschutzkommission (DPC) zu verschieben. Gemäß einer Erklärung vom 10. Juni bat die Regulierungsbehörde Meta, das Training großer Sprachmodelle (LLM) zu verschieben, das sich auf öffentliche Inhalte bezieht, die Erwachsene auf Facebook und Instagram teilen.

Die irische DPC fungiert als Metas Hauptdatenschutzbehörde in der EU und gab die Anfrage im Namen der Europäischen Datenschutzbehörden (DPAs) heraus. Die fehlenden lokalen Informationen bedeuten, dass die Benutzer ein "zweitklassiges Erlebnis" erhalten würden.

Meta äußerte sich enttäuscht über die Anfrage und bezeichnete sie als "Rückschritt" für den Wettbewerb und die Innovation im Bereich KI in der EU. Das Unternehmen fügte hinzu, dass es zuversichtlich sei, dass es mit den europäischen Vorschriften übereinstimme.

Die irische DPC begrüßte die Trainingspause. Sie erklärte, sie "begrüße die Entscheidung" und werde weiterhin mit Meta zusammenarbeiten, nachdem es zuvor zu einem "intensiven Austausch" gekommen war.

Die europäische Datenschutzorganisation NOYB erklärte, dass Beschwerden von ihr selbst, anderen Organisationen wie dem norwegischen Verbraucherrat und bestimmten DPAs dazu führten, dass die irische DPC die Anfrage zur Unterbrechung der Aktivitäten von Meta stellte.

Meta teilte am 14. Juni mit, dass es europäische DPAs über seine Aktivitäten seit März informiert habe. Die Situation entwickelte sich jedoch, nachdem Meta am 22. Mai Nutzer über seine KI-Trainingsaktivitäten durch mehr als zwei Milliarden In-App-Benachrichtigungen und E-Mails informiert hatte.

NOYB reichte am 6. Juni Beschwerden bei 11 DPCs ein. Am 10. Juni bestätigte Meta Konsultationen mit der irischen Datenschutzkommission (DPC) und sagte, dass es das Feedback integriert habe, um sicherzustellen, dass sein KI-Training mit den KI-Gesetzen übereinstimmt.

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Meta wies darauf hin, dass Google und OpenAI bereits KI zur Schulung von Benutzerdaten nutzen. Das Unternehmen erwartet die Einhaltung der EU-Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) auf der rechtlichen Grundlage des "berechtigten Interesses", einer flexiblen Bestimmung, auf die andere in der KI-Branche vertraut haben.

Die Entscheidung von Meta, den Start seines KI-Assistenten in Europa aufgrund regulatorischer Einwände zu verschieben, wirft Fragen zur Regulierung von KI sowie zur Datenschutzgesetzgebung in der EU auf. Datenschutzbehörden spielen eine entscheidende Rolle bei der Gewährleistung der Einhaltung von Datenschutzvorschriften und dem Schutz der Privatsphäre der Nutzer.

Es bleibt abzuwarten, wie Meta auf die Bedenken der irischen DPC und anderer europäischer Datenschutzbehörden reagieren wird und ob das Unternehmen Anpassungen an seinem KI-Training vornehmen wird, um den Anforderungen der Regulierungsbehörden gerecht zu werden. Die Debatte über die Nutzung von KI zur Schulung von Sprachmodellen und die damit verbundenen Datenschutzfragen wird voraussichtlich weiterhin im Mittelpunkt der Diskussion über Technologieinnovationen in Europa stehen.

Die Entscheidung von Meta, den Start seines KI-Assistenten in Europa zu verzögern, zeigt die Komplexität und die rechtlichen Herausforderungen, denen Technologieunternehmen bei der Einführung von KI-Anwendungen in der EU gegenüberstehen. Die Einhaltung der Datenschutzvorschriften und die Gewährleistung der Privatsphäre der Nutzer sind entscheidend, um das Vertrauen der Verbraucher in die Nutzung von KI-Technologien zu stärken.

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