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Deutschlands Israel-Politik: Strafanzeige gegen Regierung

“Beihilfe zum Völkermord” Vorwürfe gegen deutsche Regierungsmitglieder

Hintergrund

Eine Gruppe deutscher Jurist:innen, angeführt von Nadija Samour und Nora Salem, hat Ende Februar eine Strafanzeige gegen Mitglieder der Bundesregierung wegen “Beihilfe zum Völkermord” eingereicht. Die Anzeige richtet sich gegen neun Mitglieder des Bundessicherheitsrats, darunter Bundeskanzler Olaf Scholz, Außenministerin Annalena Baerbock und Justizminister Marco Buschmann, die Rüstungsexporte nach Israel genehmigten.

Rechtliche Grundlage

Die Jurist:innen stützen sich auf eine Eilentscheidung des Internationalen Gerichtshofs (IGH) in Den Haag, die die Möglichkeit eines Völkermords in Gaza als “plausibel” einstuft. Israel wurde aufgefordert, Genozidhandlungen seiner Armee zu verhindern.

Anfangsverdacht und Argumentation

Für ein deutsches Ermittlungsverfahren reicht ein Anfangsverdacht aus, doch die Bundesanwaltschaft wird sich voraussichtlich nicht mit der Frage des Völkermords befassen, sondern auf die Beihilfehandlungen der Regierungsmitglieder konzentrieren. Die Argumentation der Strafanzeige wird als schwach angesehen, da es keine konkreten Beweise für bereits gelieferte Waffen gibt und die Aussetzung der Zahlungen an das UN-Hilfswerk für Palästina auf den Verdacht der Beteiligung von UNRWA-Mitarbeiter:innen an einem Terrorangriff zurückzuführen war.

Aussicht auf Erfolg

Es wird angenommen, dass weder ein Ermittlungsverfahren noch eine Anklage wegen Beihilfe zum Völkermord eingeleitet werden. Die behauptete psychische Beihilfe zum Völkermord durch Solidaritätsbekundungen wird angezweifelt, da es auch Versuche gab, mäßigend auf Israel einzuwirken.

Insgesamt sind die Aussichten für eine Verfolgung der Vorwürfe gering, da die Beweislage und die rechtliche Grundlage fragwürdig sind. Während die Anzeige für Aufsehen sorgt, ist die Wahrscheinlichkeit einer strafrechtlichen Verfolgung der deutschen Regierungsmitglieder gering.

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