Die Kommunen in Sachsen haben große Hoffnungen auf einen finanziellen Segen durch den Verkauf von Bitcoins gesetzt und kämpfen darum, von den Erlösen zu profitieren. Besonders der Sächsische Städte- und Gemeindetag (SSG) zusammen mit dem Landkreistag fordern vehement, dass 35 Prozent der Verkaufserlöse beschlagnahmter Bitcoins den Kommunen zugutekommen. Bei einem geschätzten Erlös von 2,64 Milliarden Euro würden dies beeindruckende 924 Millionen Euro bedeuten.
Die finanzielle Lage vieler Kommunen in Sachsen ist prekär, wie der Präsident des SSG, Bert Wendsche, betont. Obwohl für die Jahre 2025/2026 Eckpunkte für den kommunalen Finanzausgleich vereinbart wurden, stehen viele Städte, Gemeinden und Landkreise dennoch vor großen finanziellen Herausforderungen in den kommenden Jahren. Die Erlöse aus dem Verkauf des “Bitcoin-Sachsenschatzes” werden daher als dringend benötigte Finanzspritze für notwendige Investitionen betrachtet.
Es ist üblich und teilweise gesetzlich vorgeschrieben, dass der Freistaat und die Kommunen in Sachsen sich im Falle von zusätzlichen Einnahmen anteilig beteiligen. Die geforderten 35 Prozent, die nun von den beschlagnahmten Bitcoins beansprucht werden, entsprechen der üblichen Quote, mit der Sachsen die Kommunen an seinen Einnahmen beteiligt.
Allerdings besteht das Problem darin, dass der Freistaat die Erlöse aus dem Bitcoin-Verkauf derzeit noch nicht verbuchen kann, da zunächst im Rahmen eines laufenden Strafverfahrens eine gerichtliche Entscheidung getroffen werden muss. Die kommunalen Spitzenverbände gehen davon aus, dass der Erlös dem Land zugewiesen wird, in dem das zuständige Gericht seinen Sitz hat – in diesem Fall dem Landgericht Leipzig.
Ein konkretes Fallbeispiel ist der Strafprozess gegen die illegale Film-Tauschbörse “movie2k”, bei dem knapp 50.000 Bitcoins beschlagnahmt und verkauft wurden. Der Beschuldigte, der 2023 im Ausland festgenommen wurde, hatte sich Anfang 2024 dazu bereit erklärt, die Bitcoins an eine vom Bundeskriminalamt bereitgestellte Wallet zu übertragen. Ihm wird vorgeworfen, in fast 220.000 Fällen urheberrechtlich geschützte Werke unerlaubt verwertet zu haben.
Es bleibt abzuwarten, wie letztendlich über die Verteilung der Mittel entschieden wird, während die Kommunen in Sachsen auf einen Anteil an den Bitcoin-Erlösen hoffen. Fest steht jedoch, dass diese Erlöse eine überaus willkommene Finanzspritze für die finanziell angespannten kommunalen Haushalte darstellen würden. Die Diskussion über die faire Verteilung der “Bitcoin-Schätze” zwischen dem Freistaat und den Kommunen wird sicherlich weitergehen.
Insgesamt ist festzuhalten, dass die Kommunen in Sachsen angesichts ihrer finanziellen Situation auf zusätzliche Einnahmequellen angewiesen sind und daher auf die möglichen Erlöse aus dem Bitcoin-Verkauf hoffen. Die Transparenz und Gerechtigkeit bei der Verteilung dieser Mittel werden entscheidend sein für eine positive Entwicklung der kommunalen Finanzen in Sachsen. Es bleibt abzuwarten, wie die gerichtliche Entscheidung ausfallen wird und welche Auswirkungen sie auf die finanzielle Lage der Kommunen haben wird. Die Verteilung der Bitcoin-Schätze wird ein wichtiger Schritt sein, um die finanzielle Stabilität der sächsischen Kommunen zu gewährleisten.