Die öffentlichen Finanzen Sachsens könnten bald durch den Verkauf von beschlagnahmten Bitcoins aufgebessert werden. Die Kommunen und Landkreise in Sachsen haben Interesse bekundet, an den Erlösen des sogenannten “Bitcoin-Schatzes” beteiligt zu werden. Der Sächsische Städte- und Gemeindetag sowie der Landkreistag haben gefordert, dass 35 Prozent des Verkaufserlöses aus beschlagnahmten Bitcoins den Kommunen zugutekommen sollen. Dies würde bei einem geschätzten Verkaufswert von rund 2,64 Milliarden Euro bedeuten, dass den Kommunen 924 Millionen Euro zustünden.
Der Präsident des SSG, Bert Wendsche, machte deutlich, dass die Städte, Gemeinden und Landkreise in Sachsen mit einer angespannten finanziellen Lage zu kämpfen haben. Trotz der geplanten Finanzausgleichsregelungen für die Jahre 2025/2026 werden viele kommunale Haushalte in den nächsten Jahren vor finanziellen Herausforderungen stehen. Die Erlöse aus dem Verkauf der beschlagnahmten Bitcoins könnten eine Möglichkeit bieten, die angespannte Haushaltssituation zu verbessern und dringend notwendige Investitionen zu tätigen.
Es ist in Sachsen üblich, dass der Freistaat und die Kommunen sich gegenseitig an zusätzlichen Einnahmen beteiligen. Diese Praxis soll auch bei den 2,64 Milliarden Euro aus dem Verkauf der sichergestellten Bitcoins angewendet werden. Die 35-prozentige Beteiligung entspricht der Quote, die üblicherweise verwendet wird, um die Kommunen an den Einnahmen des Freistaats zu beteiligen.
Allerdings gibt es noch rechtliche Hürden, die überwunden werden müssen, bevor das Geld den Kommunen zugewiesen werden kann. Derzeit steht eine gerichtliche Entscheidung aus, die darüber befinden wird, an wen die Erlöse aus dem Verkauf der beschlagnahmten Bitcoins gehen sollen. Das Landgericht Leipzig hat die Zuständigkeit in diesem Fall inne und wird letztlich darüber entscheiden, wie der Verkaufserlös verteilt wird.
Die beschlagnahmten Bitcoins stammen aus einem Strafverfahren gegen die illegale Film-Tauschbörse “movie2k”. Der Beschuldigte wurde im Ausland festgenommen und 2023 unter dem Vorwurf der unerlaubten Verwertung von urheberrechtlich geschützten Werken gesucht. Im Zuge des Verfahrens wurden knapp 50.000 Bitcoins beschlagnahmt und verkauft. Diese Gelder könnten nun einen erheblichen Beitrag zur Verbesserung der öffentlichen Finanzen in Sachsen leisten.
Es bleibt jedoch abzuwarten, wie die gerichtliche Entscheidung ausfällt und ob die Kommunen tatsächlich von den Erlösen profitieren werden. Die Forderung nach einer Beteiligung an den Bitcoin-Erlösen zeigt jedoch, dass auch auf der kommunalen Ebene das Potenzial von Kryptowährungen erkannt und genutzt werden soll. Die Diskussion um den “Bitcoin-Schatz” in Sachsen verdeutlicht die vielfältigen Auswirkungen, die der Handel mit digitalen Währungen sowohl auf staatlicher als auch auf lokaler Ebene haben kann.