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Das Startdatum von Europas erstem Bitcoin-ETF bekannt gegeben


Am Donnerstag gab die Investmentgesellschaft Jacobi Asset Management bekannt, dass sie im Juli einen Bitcoin Exchange-Traded Fund (ETF) an der Euronext Amsterdam Exchange auflegen wird.

Jacobi lanciert Europas ersten Bitcoin-ETF

In der offiziellen Ankündigung des Unternehmens heißt es, dass der neue Fonds Jacobi Bitcoin ETF heißt und unter dem Ticker BCOIN gehandelt wird. Das Produkt wird es Anlegern ermöglichen, sich indirekt an der Wertentwicklung von Bitcoin zu beteiligen.

Jacobi sagte, es habe sich mit anderen Firmen zusammengetan, darunter Flow Traders und Fidelity Digital Assets, der Krypto-Zweig des führenden Vermögensverwaltungsunternehmens Fidelity Investments, um den neuen ETF auf den Markt zu bringen.

Fidelity Digital Assets wird Depotdienste erbringen, während Flow Traders – ein führender globaler Market Maker und Eigenhandelsunternehmen – zusammen mit DRW – einem diversifizierten Handelsunternehmen – als Market Maker fungieren wird, um den Handel zu erleichtern.

„Der Jacobi Bitcoin ETF wird es Anlegern ermöglichen, über eine etablierte und vertrauenswürdige Anlagestruktur auf die zugrunde liegende Wertentwicklung dieser spannenden Anlageklasse zuzugreifen“, sagte Jamie Khurshid, CEO von Jacobi.

Nach seiner Einführung wird der Jacobi Bitcoin ETF zu Europas börsengehandeltem Bitcoin-Fonds, ein bedeutender Meilenstein für die Kryptowährungsbranche angesichts der jüngsten Marktkrise.

SEC lehnt Grayscale Bitcoin Spot ETF ab

Während Europa kurz davor steht, seinen ersten Spot-Bitcoin-ETF willkommen zu heißen, lehnen die Vereinigten Staaten solche Anträge weiterhin ab, wobei das jüngste Beispiel der Grayscale-Bitcoin-Spot-ETF-Vorschlag ist.

Heute früher, CryptoPotato berichtete, dass die US Securities and Exchange Commission (SEC) den Antrag von Grayscale, seinen Flaggschiff-Fonds in einen Spot-Bitcoin-ETF umzuwandeln, abgelehnt habe.

Grayscale, die weltweit größte Digital-Asset-Management-Firma, war optimistisch, dass ihre Anwendung ein Nicken von der SEC erhalten würde, weil die Firma glaubte, alle Kästchen angekreuzt zu haben. Dies war jedoch nicht der Fall, da die Regulierungsbehörde feststellte, dass der Vorschlag nicht den Standards zur Verhinderung von Betrug und Marktmanipulationen entsprach.

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Enttäuscht von der Entscheidung der SEC hat Grayscale eine Klage gegen die Aufsichtsbehörde wegen Verstoßes gegen das Verwaltungsverfahrensgesetz und das Wertpapierbörsengesetz von 1934 eingereicht. Das Unternehmen ist der Ansicht, dass die Kommission es versäumt hat, „ähnliche Anlagevehikel einheitlich zu behandeln“.

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