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Die EU will das vertragliche Waffenkaufverbot umgehen

Brüssel prüft Verfahren zur Umgehung von EU-Vertragsklauseln

Die Europäische Kommission ist aktiv daran interessiert, Möglichkeiten zu erkunden, wie eine wichtige EU-Vertragsklausel, die den Kauf von Waffen aus dem Unionshaushalt verbietet, umgangen werden kann. Die Kommission hat vorgeschlagen, dass eine Rechtsarbeitsgruppe sich mit der Bestimmung des Artikels 41 Absatz 2 auseinandersetzen soll, um zu prüfen, ob der gemeinsame EU-Haushalt auch für „Operationen mit militärischen oder verteidigungspolitischen Bezügen“ verwendet werden kann.

Flexiblere Auslegung der Vertragsklausel

Eine mögliche flexiblere Auslegung von Artikel 41 Absatz 2 könnte es Brüssel ermöglichen, den direkten Kauf tödlicher Waffen zu tätigen. Dies wäre eine signifikante Änderung in der Verteidigungspolitik der EU und könnte Brüssel eine größere Rolle in der Verteidigungsindustrie des Kontinents verschaffen.

Einige Mitgliedsstaaten haben jedoch Bedenken gegenüber einem solchen Schritt geäußert. Trotzdem hoffen die Befürworter, dass die EU aufgrund der aktuellen geopolitischen Lage, insbesondere der Bedrohung durch Russland und der Unsicherheit bezüglich der US-Sicherheitsgarantien, eine stärkere Position in der Verteidigung einnehmen sollte.

Aktuelle Situation in der Ukraine

Der ukrainische Präsident Wolodymyr Selenskyj hat die Staats- und Regierungschefs der EU dazu aufgefordert, ihre militärische Unterstützung zu erhöhen. Trotz der Finanzierung von Waffenlieferungen an die Ukraine über einen multilateralen Fonds außerhalb des EU-Haushalts sind die Bemühungen zur Erhöhung der Unterstützung im Gange.

Rechtliche Diskussionen und Herausforderungen

Die juristische Debatte konzentriert sich darauf, ob Artikel 41 Absatz 2 ausschließlich für EU-Militäreinsätze gilt oder ob eine flexiblere Auslegung möglich ist, um Waffen für Operationen außerhalb der EU zu erwerben. Die Diskussionen darüber, wie die Formulierung der Vertragsklausel umgangen werden könnte, sind im Gange, aber es gibt unterschiedliche Ansichten zwischen dem Juristischen Dienst des Rates der EU und den Anwälten der Kommission.

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Es bleibt abzuwarten, ob die Mitgliedstaaten eine Änderung der Vertragsklausel unterstützen oder ob die EU vor Gericht verklagt wird, falls Bedenken bezüglich möglicher Verstöße gegen die EU-Verträge bestehen.

Diskussionen auf dem EU-Gipfeltreffen

Die Staats- und Regierungschefs der EU haben auf ihrem Gipfeltreffen über verschiedene Maßnahmen diskutiert, darunter die Verwendung von russischen Staatsvermögenswerten zur Finanzierung der militärischen Unterstützung der Ukraine. Des Weiteren wird erwogen, neue gemeinsame Schulden zur Investition in europäische Verteidigungsprojekte aufzunehmen. Ein Vorschlag sieht vor, Gewinne aus eingefrorenen Vermögenswerten Russlands zur Finanzierung von Verteidigungsprojekten zu nutzen, sowohl innerhalb als auch außerhalb des EU-Haushalts.

Die rechtlichen und politischen Diskussionen zu diesem Thema sind jedoch noch im Gange und könnten zu weiteren Entwicklungen führen.

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