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Kryptowährungen: Umgehung von EU-Sanktionen gegen Russland – Chancen und Risiken

Die geheime Welt der Kryptowährungen: Wie kann man EU-Sanktionen gegen Russland umgehen?

Die Umgehung von EU-Sanktionen gegen Russland mit Kryptowährungen

Die Natur von Blockchain-basierten Kryptowährungen macht sie zu einem potenziellen Werkzeug zur Umgehung der von der Europäischen Union gegen Russland verhängten Sanktionen im Zusammenhang mit dem Angriff auf die Ukraine. Trotz der einschlägigen Prozesse in den Sanktionsbestimmungen sind solche Transaktionen in der Praxis derzeit schwierig zu erkennen und auf bestimmte Täter zurückzuführen. Möglicherweise wird die Bedrohung durch Kryptowährungen jedoch durch Maßnahmen gegen Krypto-Dienstleister und Krypto-Netzwerke eingedämmt.

Gemäß den häufig gestellten Fragen der Europäischen Kommission gelten für Transaktionen in Kryptowährungen keine anderen Regeln als für Transaktionen auf andere Weise. Die Kommission weist darauf hin, dass die Definition von “Fonds” in der Verordnung (EU) Nr. 269/2014 auch Krypto-Assets und damit Kryptowährungen einschließt und dass die Definition von “wirtschaftlichen Ressourcen” auch auf bestimmte Krypto-Assets ausgedehnt wird. In Bezug auf den Bereich “übertragbare Wertpapiere” werden auch Krypto-Assets erfasst, jedoch mit der Ausnahme von Zahlungsinstrumenten.

Die Ansicht der Kommission in Bezug auf Kryptowährungen ist nicht verbindlich für die Gerichte und spiegelt nicht den “Willen des Gesetzgebers” wider. Dennoch sollten die FAQ mit Blick auf Kryptowährungen gebilligt werden. Mit Blick auf die Kryptowährungen verbietet Art. 2 der Finanzsanktionsverordnung (EU) Nr. 269/2014 die Bereitstellung von “Fonds”. Da Kryptowährungen als Zahlungsmittel genutzt und einen finanziellen Wert haben können, fallen sie unter die Definition von “Fonds” in dieser Verordnung.

Die Einführung von Art. 5b Abs. 2 der Verordnung (EU) Nr. 833/2014 durch das fünfte Sanktionspaket verbietet die Bereitstellung von “Dienstleistungen im Zusammenhang mit Krypto-Wallets, Krypto-Konten oder Krypto-Verwahrung” für russische Staatsbürger oder in Russland ansässige Personen. Die Regulierung wurde durch das achte Sanktionspaket weiter verschärft, indem die ursprüngliche Beschränkung des Verbots auf Dienstleistungen für Krypto-Assets mit einem Gesamtwert von mehr als 10.000 Euro aufgehoben wurde. Dies bedeutet, dass entsprechende Konten oder Wallets russischer Inhaber geschlossen werden müssen, ohne jedoch von einem Einfrierungsbefehl begleitet zu werden.

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Die EU hat auch Berichtspflichten eingeführt, um die Durchsetzung der Sanktionen zu stärken. Dies beinhaltet die Verpflichtung von Finanzunternehmen und Versicherungen, vierteljährliche Berichte über ihre Beteiligung an Transaktionen mit Reserven und Vermögenswerten der russischen Zentralbank vorzulegen. Von größerer Bedeutung ist jedoch die Meldepflicht für die Mitgliedsstaaten und die Kommission, für den Fall, dass Verstöße, Umgehungen oder entsprechende Versuche identifiziert werden.

Die EU hat auch Vorschriften zur Erfassung und Übermittlung von Informationen über die an Kryptowährungstransaktionen beteiligten Parteien für Anbieter von Kryptodiensten eingeführt. Auf nationaler Ebene wird dies durch die Verordnung über erweiterte Sorgfaltspflichten für den Transfer von Krypto-Assets (Krypto-Verwahrverordnung – KryptoWTransferV) gemäß § 15 Abs. 10 Satz 1 Nr. 1 des deutschen Geldwäschegesetzes abgedeckt.

Dennoch sind Gesetze und Vorschriften nur dann wirksam, wenn ihre Einhaltung überwacht und Verstöße identifiziert und entsprechend geahndet werden können. Eine vollständige Rückverfolgbarkeit und staatliche Überwachung aller Prozesse sind unwahrscheinlich und erfordern die Bereitschaft von Krypto-Dienstleistern zur Zusammenarbeit sowie technische Mittel zur Erfassung und Verarbeitung der erforderlichen Informationen.

Es bleibt abzuwarten, ob Verstöße gegen Sanktionen durch Transaktionen in Kryptowährungen auftreten oder entdeckt werden und inwieweit die Ermittlungsbehörden über die technischen und personellen Ressourcen verfügen, um die Täter zu ermitteln und letztendlich zur Rechenschaft zu ziehen. In der Praxis wurden bisher keine groß angelegten oder systematischen Verstöße gegen Sanktionen durch Transaktionen in Kryptowährungen beobachtet. Es bleibt abzuwarten, ob solche Verstöße auftreten oder aufgedeckt werden und in welchem Umfang die Strafverfolgungsbehörden die technischen und personellen Ressourcen haben, um die Täter zu ermitteln und zur Rechenschaft zu ziehen.

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