Südkorea plant Diskussion über Kryptoregulierung mit SEC-Vorsitzendem Gary Gensler
Die Finanzmarktaufsichtsbehörde Südkoreas plant, den Vorsitzenden der US-Börsenaufsichtsbehörde (SEC), Gary Gensler, zu besuchen, um mit ihm über die Regulierung von Kryptowährungen zu diskutieren. Insbesondere soll dabei der Fokus auf der jüngsten Entscheidung der SEC liegen, Spot-Bitcoin-basierte Exchange Traded Funds (ETFs) zu genehmigen.
Besuch in den USA geplant
Der Chef der Finanzaufsichtsbehörde Südkoreas, Lee Bok-hyun, kündigte an, im Jahr 2024 führende Finanzmärkte zu besuchen, darunter auch die USA. Während dieser Besuche plant er, sich mit wichtigen Regulierungsfragen zu befassen, darunter auch solche, die die Kryptoindustrie betreffen, insbesondere die Spot-Bitcoin-ETFs. In einem Gespräch mit Reportern sagte er:
“Ich werde mich mit dem SEC-Vorsitzenden Gary Gensler treffen und es gibt Bereiche, auf die wir uns konzentrieren werden … wie zum Beispiel virtuelle Vermögenswerte und Bitcoin Spot ETFs.”
Betonung der Bedeutung der SEC-Richtlinien
Der Gouverneur der FSS betonte, dass derzeit der Einfluss der SEC-Richtlinien auf die Welt von großer Bedeutung sei. Daher sei es wichtig, dass er und Gensler in diesem Jahr zusammentreffen und diskutieren.
Genehmigung von Spot-Bitcoin-ETFs durch die SEC
Nach jahrelangen Ablehnungen hat die US-Börsenaufsichtsbehörde (SEC) am 10. Januar die Genehmigung für 11 Spot-Bitcoin-ETFs erteilt. Zehn von ihnen begannen am nächsten Tag mit dem Handel, darunter der Grayscale Bitcoin Trust (GBTC), der in einen Spot-Bitcoin-ETF umgewandelt wurde, und der Ishares Bitcoin Trust (IBIT) von Blackrock, dem weltweit größten Vermögensverwalter.
Situation in Südkorea
Südkorea hat bisher noch keine Spot-Bitcoin-ETFs genehmigt. Derzeit werden virtuelle Vermögenswerte in dem Land nicht als Finanzprodukte definiert, daher würde die Einführung eines Spot-Bitcoin-ETFs als Verstoß gegen das koreanische Kapitalmarktrecht angesehen werden, das vorschreibt, dass ETFs wie Aktien und Anleihen den zugrunde liegenden Vermögenswerten folgen müssen.