Die Einführung der stabilen MiCA-Regelungen in der Europäischen Union hat einige Diskussionen darüber ausgelöst, inwieweit Stablecoin-Limits einzuhalten sind. Die Vorschriften bezüglich Stablecoins traten Ende Juni in Kraft und enthalten tatsächlich bestimmte strenge Grenzwerte, bei deren Überschreitung der Betrieb des Stablecoins eingestellt werden muss. Es ist jedoch wichtig zu beachten, dass diese Limits nicht darauf abzielen, die Verwendung von Stablecoins in der Kryptowelt oder allgemeineren Investitionen zu beschränken. Die Europäische Bankenaufsichtsbehörde hat die Regeln in ihrer finalen Fassung entschärft.
Stablecoins dürfen nach den neuen Regeln der EU weiterhin für den Kauf von Kryptowährungen und DeFi-Aktivitäten genutzt werden. Wenn es jedoch darum geht, Stablecoins für den Kauf von Waren und Dienstleistungen wie Kaffee oder Miete zu verwenden, müssen Euro- oder andere EU-Währungsstabilecoins genutzt werden. Die Limits zielen also vor allem auf die Wahrung der monetären Souveränität ab.
Diese Beschränkungen gelten nicht für Euro- oder EU-Währungsstabilecoins im E-Geld-Stil. Stattdessen sind fremdwährungsgebundene E-Geld-Token (EMTs) und an Vermögenswerte gebundene stabilisierte Token (ARTs) betroffen. Bei ART-Stablecoins wird die digitale Währung durch den Bezug auf mehrere Währungen, Rohstoffe, Kryptowährungen oder andere Vermögenswerte stabilisiert. Ein bekanntes Beispiel hierfür ist Facebooks Libra/Diem.
Sollte ein ausländischer Währungs- oder ART-Stablecoin-Anbieter mit realen Transaktionen an Bedeutung gewinnen, muss er den Betrieb einstellen oder einschränken, sonst werden Regulierungsbehörden eingreifen. Aktuell werden Stablecoins noch nicht häufig für alltägliche Zahlungen genutzt, doch dies wird sich voraussichtlich mit der Zeit ändern.
Ein potenzielles Problem könnten jedoch die Anwendung von Stablecoins als Abwicklungsmittel für Tokenisierung von realen Vermögenswerten darstellen. In vielen Fällen solcher Transaktionen fallen diese jedoch nicht unter die vorgeschriebenen Limits. Somit können Nicht-EU-Währungsstabilecoins zum Abwickeln (potenziell großer) Tokenisierungstransaktionen ohne Beschränkungen genutzt werden.
Die Limits für Stablecoins in der EU besagen, dass die Ausgabe eingestellt werden muss, wenn die tägliche Nutzung “als Zahlungsmittel innerhalb einer einzelnen Währungszone höher ist als 1 Million Transaktionen und 200 Millionen Euro” (MiCAR, Artikel 23.1). Im Vergleich dazu beliefen sich die täglichen Transaktionen bei Tether im Juni auf 15 bis 67 Milliarden Dollar. Der Großteil davon entfällt auf Kryptotransaktionen, die nicht zu den 200 Millionen Euro gehören und nur reale Zahlungen innerhalb der EU betreffen.
In der finalen Fassung der Regeln sind mehrere Transaktionsgruppen ausgenommen, darunter Transaktionen mit Parteien außerhalb der EU sowie Anlagegeschäfte. Die genaue Auslegung der Vorschriften mag fraglich sein, doch der grundlegende Ansatz beruht auf der Absicht der EU, dass Kryptowährungen weiterhin genutzt werden können, jedoch Einschränkungen bei alltäglichen Zahlungen bestehen.
Die Europäische Bankenaufsichtsbehörde (EBA) führte eine Konsultation zur Umsetzung der Regeln durch und veröffentlichte eine Zusammenfassung der Antworten. Die EBA zeigt sich bereit, Zugeständnisse zu machen und hat ihren finalen Entwurf veröffentlicht. Die weiteren Schritte umfassen eine Zustimmung der Europäischen Kommission sowie eine Überprüfung durch das Europäische Parlament und den Rat.
Um festzustellen, ob ein Stablecoin die Grenzwerte überschreitet, muss der Emittent vierteljährlich Bericht erstatten. Die Regeln verlangen zudem, dass Krypto-Asset-Serviceanbieter Daten an den Stablecoin-Emittenten liefern, einschließlich externer Transaktionen. Die EBA schreibt keine Berichterstattung über Transaktionen zwischen nicht-verwahrten Wallets vor, was für viele Krypto-Unternehmen von Bedeutung ist.
Die Definition von ‘Zahlungsmittel’ wird von den Regulierungsbehörden erläutert, um Missverständnisse zu vermeiden. Darüber hinaus werden der Umgang mit Derivaten und Sicherheiten sowie weitere Details geregelt. Die EBA hat klargestellt, dass bestimmte Finanzinstrumente und Derivate nicht als Teil des Limits betrachtet werden.
Zusammenfassend lässt sich sagen, dass die neuen Regelungen zur Begrenzung von Stablecoins in der EU möglicherweise keinen großen Einfluss haben, zumindest vorerst. Für Emittenten, die sich verstärkt im Einzelhandel engagieren wollen, ist es jedoch ratsam, sich auf Euro-Zahlungen innerhalb der EU zu konzentrieren. Die Interpretation und Umsetzung der Regelungen durch die EU sowie die Bemühungen der EBA um Ausgewogenheit und Klarheit sind entscheidend für die Zukunft der Kryptoindustrie in Europa.