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Lehrerin trinkt während des Unterrichts Champagner, dann steigt sie in ein Auto

Lehrerin fährt betrunken Auto und wird mit hohem Promillewert erwischt

Eine Frau wurde von Beamten angehalten, weil ihr Fahrstil auffällig war. Bei einem Atemalkoholtest ergab sich ein Wert von 2,04 Promille, was 1,02 Milligramm Alkohol pro Liter entspricht. Zusätzlich konnte die 64-jährige Fahrerin keinen gültigen Führerschein vorlegen.

Wie berichtet wird, handelt es sich bei der Beschuldigten um eine Lehrerin, die Musik in Aarau unterrichtet. Gemäß eines rechtskräftigen Strafbefehls gab sie zu, bereits um 11 Uhr morgens zu Hause Champagner getrunken zu haben.

Alkoholkonsum im Unterricht

Besonders erschreckend ist, dass die Lehrerin ihren Alkoholkonsum auch während der Unterrichtspausen fortsetzte, obwohl sie wusste, dass sie später mit dem Auto zur Schule fahren würde. Zwischen 13 und 17 Uhr unterrichtete sie und trank in dieser Zeit weiterhin Champagner. Bei einer Überwachung durch die Polizei hatte sie bereits zwei oder drei Flaschen Champagner konsumiert.

Verurteilung zu Geldstrafe und zusätzlichen Kosten

Aufgrund ihres Verhaltens wurde die Lehrerin zu einer Geldstrafe von 120 Tagessätzen à 60 Franken verurteilt. Die Probezeit beträgt zwei Jahre. Zusätzlich muss sie ein Bußgeld von 1800 Franken, Strafbefehlsgebühren von 1200 Franken und Kosten von 131 Franken zahlen.

Diese Geschichte zeigt die Wichtigkeit einer verantwortungsbewussten Fahrweise und des Verzichts auf Alkohol am Steuer. Fahrten unter Alkoholeinfluss gefährden nicht nur das eigene Leben, sondern auch das anderer Verkehrsteilnehmer. Es ist zu hoffen, dass dieser Vorfall als Lehre für andere dient und dazu beiträgt, solche riskanten Verhaltensweisen zu vermeiden.

Frage 1: Warum wurde die Frau von den Beamten gestoppt?

Antwort: Die Frau wurde aufgrund ihres Fahrstils von den Beamten gestoppt.

Frage 2: Wie hoch war der Atemalkoholwert der Frau?

Antwort: Der Atemalkoholtest ergab einen Wert von 1,02 Milligramm Alkohol pro Liter, was 2,04 Promille entspricht.

Frage 3: Hat die Frau ihren Führerschein vorgezeigt?

Antwort: Nein, die Frau konnte keinen Führerschein vorweisen.

Frage 4: Was geschah mit der Frau nach dem Vorfall?

Antwort: Die Frau wurde zu einer Geldstrafe von 120 Tagessätzen à 60 Franken verurteilt. Zudem muss sie ein Bußgeld von 1800 Franken, Strafbefehlsgebühren von 1200 Franken und Kosten von 131 Franken bezahlen.

Frage 5: Welchen Beruf hat die Frau?

Antwort: Die Frau ist Lehrerin und unterrichtet Musik in Aarau.

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