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Blockchain Roundtable im Bundestag: Experten diskutieren Zukunft von Smart Contracts und Krypto-Werten

Bitcoin im deutschen Recht: Eine fehlende rechtliche Anerkennung aus BGB-Sicht

Die führenden Köpfe der deutschen Krypto-Industrie trafen sich am Donnerstagabend im Bundestag, als die Fraktion der Freien Demokraten zum mittlerweile vierten Blockchain Roundtable einlud. Unter den Teilnehmern waren Justizminister Marco Buschmann, die Abgeordneten Carina Konrad und Frank Schäffler von der FDP, sowie Experten wie Friederike Ernst von Gnosis, Sebastian Omlor von der Philipps-Universität Marburg und Wolfgang Berger von IBM.

Smart Contracts haben das Potenzial, ganze Branchen bei der Digitalisierung zu unterstützen, so Frank Schäffler, der Blockchain-politische Sprecher der FDP. Er betonte, dass neben dem Finanzsektor auch die Versicherungswirtschaft von diesen Technologien profitieren könnte. Beispielsweise könnten Entschädigungszahlungen bei Flugverspätungen automatisiert oder Zahlungen bei Landwirtschaftsversicherungen durch vordefinierte Wetterereignisse ausgelöst werden.

Die Frage, wie Krypto-Werte und Technologien wie Smart Contracts im deutschen Recht verankert werden können, wurde diskutiert. Justizminister Buschmann ist der Meinung, dass die juristischen Rahmenbedingungen in Deutschland bereits gegeben sind, insbesondere dank des Bürgerlichen Gesetzbuchs (BGB), das seit 1900 das Privatrecht regelt. Professor Sebastian Omlor stimmte dem zu und lobte die Flexibilität des BGB bei digitalen Sachverhalten.

Trotz der Flexibilität des Gesetzbuchs gibt es jedoch ein großes Hindernis: Es gibt keine Regeln im Privatrecht für Krypto-Werte, Token oder Coins. Aus Sicht des BGB existiert Bitcoin nicht, was bedeutet, dass die Eigentumsverhältnisse von Kryptowährungen rechtlich unklar sind. Dies könnte Anlegern in zivilen Rechtsstreitigkeiten zum Verhängnis werden. Omlor erklärte, dass es Regeln im BGB geben müsse, um den Eigentümer zu schützen und den Umgang mit Krypto-Werten zu regeln.

Um diese Probleme zu lösen, wurden konkrete Gesetzesvorschläge erarbeitet. Das Institut in Marburg arbeitete in den letzten vier Jahren an einem Projekt für das Bundesjustizministerium und entwickelte praktische Lösungen ohne große Eingriffe ins BGB. Die Ergebnisse dieser Arbeit wurden Justizminister Buschmann überreicht, und interessierte Personen können die Gesetzesvorschläge einsehen.

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Es bleibt abzuwarten, ob und inwieweit der Gesetzgeber aktiv wird, um die rechtliche Situation von Krypto-Werten und Blockchain-Technologien in Deutschland zu klären. Die Diskussionen und Forschungsarbeiten von Experten und Politikern zeigen jedoch, dass es ein wachsendes Bewusstsein für die Notwendigkeit rechtlicher Klarheit in diesem Bereich gibt. Es bleibt zu hoffen, dass geeignete Gesetzesänderungen dazu beitragen werden, die rechtliche Unsicherheit bezüglich Krypto-Werten zu beseitigen und Investoren zu schützen.

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