Die EU bereitet sich auf einen großen Schritt im Bereich der Kryptowährungen vor. Mit der Einführung der neuen Krypto-Regeln wird die Umsetzung von MICA – der Markets in Crypto-Assets Regulation – bereits spürbar. Dieses Gesetz stellt den ersten umfassenden Rahmen für den Handel und Besitz von Kryptowährungen sowie die Erbringung damit verbundener Dienstleistungen dar. Es wird in sieben Teilen umgesetzt, wobei die ersten zwei Teile, die sich mit Stablecoins beschäftigen, am 30. Juni in Kraft treten und der Rest bis Ende des Jahres folgt.
Das Ziel dieser Verordnung ist es, das volle Potenzial von Krypto-Assets freizusetzen, um Unternehmen und Verbrauchern zu helfen, gleichzeitig aber auch die gleichen rechtlichen Schutzmaßnahmen anzuwenden, die Verbraucher bei Aktien und Anleihen erhalten. Kritiker bemängeln jedoch, dass MICA bereits veraltet wirkt und Innovationen einschränken sowie EU-Bürger und -Unternehmen daran hindern könnte, Produkte aus anderen Teilen der Welt zu nutzen.
Die Regelung kann mit den Entwicklungen des Marktes kaum Schritt halten. Sie berücksichtigt beispielsweise nicht das Staking, während Dienstleister, die einen „vollständig dezentralen“ Service anbieten, ohne Zwischenhändler, nicht von den Regeln erfasst sind. Dies führt dazu, dass einige Unternehmen gezwungen sind, alternative Wege zu gehen, um ihren Service anzubieten.
Ein Beispiel hierfür ist das Unternehmen Swarm Markets, das in Berlin ansässig ist und nun den Handel mit Gold ankündigte, jedoch mit einem Unterschied. Aufgrund der Regelungen von MICA, die es schwierig machen, auf Vermögenswerten basierende Token einzuführen, hat das Unternehmen eine innovative Lösung gefunden, indem es das Gold auf der Blockchain als NFT abbildet.
MICA hat auch Auswirkungen auf andere Innovationen. So entstehen Tokens, die wie Stablecoins funktionieren, aber den Inhabern eine Art Zinsen für das Verleihen bieten. Professionelle Krypto-Händler und Broker erkunden deren Verwendung als Sicherheiten im Handel mit Token.
Die Verordnung ist eine Ergänzung zu den bestehenden EU-Marktvorschriften und zielt darauf ab, Finanzanlagen zu erfassen, die nicht von den großen nach 2008 erlassenen Gesetzen wie Mifid II abgedeckt werden können. Tokens, die eine renditeähnliche Sicherheit bieten, würden unter Mifid II fallen, was dazu führen könnte, dass viele Wertpapiere in Bucheintragsform in einem zentralen Wertpapierregister erfasst werden müssen.
Es ist jedoch nicht ausgeschlossen, dass innovative Lösungen gefunden werden. So emittierte beispielsweise die KfW am Donnerstag eine digitale Benchmark-Anleihe über die digitale Plattform D7 der Deutschen Börse, wobei die Clearstream-Depotbank als zentrales Register fungierte.
Die Einführung der neuen Regulierung wirft auch Fragen zur Durchsetzung unter dem EU-weiten Finanzdienstleistungs-Passsystem auf, das es Unternehmen ermöglicht, von einer Regulierungsbehörde in allen 27 Ländern genehmigte Dienstleistungen zu verkaufen. Historisch gesehen haben einige Unternehmen nach der regulatorischen Behörde gesucht, die ihrem Geschäft am freundlichsten gegenüberstand.
Es bleibt abzuwarten, wie die neuen Regeln in der Praxis umgesetzt werden und welche Auswirkungen sie auf die Kryptowelt haben werden. In den kommenden Monaten wird die Europäische Kommission ihre Agenda für die nächsten fünf Jahre festlegen und sicherlich Verbesserungen im digitalen Finanzbereich anstreben. Die Entwicklungen in diesem Bereich sind daher spannend zu beobachten und könnten langfristige Auswirkungen auf den Markt haben.