
Silvio Berlusconi und seine zahlreichen Affären und Skandale beschäftigten nicht nur die italienische, sondern auch die Schweizer Justiz. Insbesondere in der Mediaset-Affäre, in der die Medienholding des TV-Zars beschuldigt wurde, Filmrechte zu überhöhten Preisen gekauft zu haben, um Schwarzgeld auf geheimen Bankkonten zu hinterlegen, führten die Ermittlungen auch in die Schweiz. Die Bundesanwaltschaft blockierte in diesem Zusammenhang hohe Millionenbeträge auf Schweizer Konten. Berlusconi wurde in diesem Fall 2012 erstinstanzlich zu vier Jahren Gefängnis verurteilt, drei Jahre wurden ihm jedoch erlassen. Nach einem höchstinstanzlichen Freispruch im Jahr 2016 gab die Bundesanwaltschaft Schweizer Konten in Höhe von 140 Millionen Dollar wieder frei.
Bereits 1996 hatte die Mailänder Staatsanwaltschaft erstmals die Schweiz um Rechtshilfe ersucht und zusätzlich rund 20 weitere Rechtshilfegesuche in den folgenden Jahren gestellt. 2005 begann die Bundesanwaltschaft eine eigene Untersuchung wegen Geldwäsche, die jedoch im September 2011 eingestellt wurde, da ein Großteil der Anklagepunkte verjährt war.
Berlusconi irritierte die Schweizer Justiz jedoch nicht nur im Zusammenhang mit der Mediaset-Affäre, sondern auch mit seinen Steuerversprechen. Der TV-Unternehmer hatte bei einem Wahlversprechen die Abschaffung einer unbeliebten Immobiliensteuer und eine Steueramnestie versprochen, was dazu führte, dass das Doppelbesteuerungsabkommen mit Italien sich verzögerte. Berlusconi behauptete damals, die Schweiz müsse Italien in einem ersten Schritt rund 20 Milliarden Euro überweisen und danach jährlich fünf Milliarden. Dies erschwerte laut der damaligen Finanzministerin Eveline Widmer-Schlumpf das Inkrafttreten des Abkommens, das letztendlich erst 2015 unterzeichnet wurde, jedoch nicht unter einer Regierung unter Berlusconi.