Non Fungible Token (NFT) sind kryptografisch eindeutige und unersetzbare Token, die einen bestimmten physischen oder virtuellen Gegenstand in einer Blockchain repräsentieren, wie zum Beispiel Bild- oder Audiodateien. Im Gegensatz zu Kryptowährungen sind NFT jedoch nicht teil- oder austauschbar, sondern einmalig. Die NFT verleihen damit virtuellen Gütern ein Etikett beziehungsweise eindeutigen Besitznachweis, was sie wiederum zu einem handelbaren Gut macht.
Gehandelt werden können neben Bild- und Audiodateien aber auch Domainnamen, Gameplays von Spielen wie die bei den bei https://mrcasinova.com/de/software/merkur-magie/ vorgestellten Anbietern oder Online-Aufsätze, Quellcodes, Programme, digitale Metaverse-Grundstücke, digitale Katzen oder auch virtuelle Spieler des FC Bayern München, NBA Stars oder Formel 1 Autos. Es gibt kaum Grenzen. Die Österreichische Post hat beispielsweise jüngst 150.000 Krypto-Stamps herausgegeben. Der Handel selbst findet über NFT-Plattformen statt, die den NFT „ihrem“ Gegenstand zuordnen. Der Austausch findet dann über die Wallets zwischen dem Verkäufer und dem Käufer statt. Wie allgemein zu beobachten ist, findet mittlerweile bereits ein reger Handel mit NFT statt. Es kann mit Fug und Recht behauptet werden, dass NFT zu einem neuen Investmenttrend geworden sind.
Comicfrosch für 1,4 Millionen Euro
Der digitale Kunsthandel wird derzeit durch NFT geradezu aufgemischt. So wurde kürzlich „Pepe – der Frosch“ ein im Netz bekannt gewordenes Meme Kunsthandelshaus „Artnet“ mit Sitz in New York und Berlin im Rahmen einer Online-Auktion für rund 550 Ether verkauft. Das entspricht 1,4 Millionen Euro. Genauer gesagt handelt es sich bei dem mit einem NFT etikettierten Gegenstand um ein Bild mit einer Kollektion von Frosch-Memes.
Der Besitzer von Artnet Jacob Pabst, Patenkind von Karl Lagerfeld, sagte gegenüber dem Online Magazin Business Insider, dass es in der Vergangenheit immer Probleme mit dem Urheberrecht bei digitalen Kunstwerken gab, sodass kein richtiger Handel gedeihen konnte. Das hätte sich nun mit den NFT grundlegend geändert, da nun ein eindeutiger Besitz- beziehungsweise Urhebernachweis möglich sei. Er fügte hinzu, dass der Handel mit digitalen Kunstwerken über die NFT in Zukunft einen festen Platz neben dem traditionellen Kunsthandel haben werde. Eine Konkurrenz zum traditionellen Kunsthandel seien die NFT jedoch nicht, sondern eine Bereicherung.
Allein die Tatsache, dass ein Käufer bereit ist, über 1 Million Euro in ein solches digitales Kunstwerk zu investieren, zeigt deutlich, dass es eine starke Nachfrage nach solchen Kunstwerken gibt. In gewissen Kreisen ist es geradezu chic, herumzuzeigen, welche NFT gerade erworben wurden. So wurde beispielsweise zu Weihnachten 2021 bekannt, dass die erste SMS der Welt, die immerhin vor gut 30 Jahren von einem Vodafone Mitarbeiter mit den zwei Worten „Merry Christmas“ empfangen wurde, über ein NFT verkauft wurde. Der erste Tweet von Twitter-Gründer Jack Dorsey ging als NFT für 2,9 Millionen Dollar über den Ladentisch. Der erste Quellcode für das World Wide Web (WWW) von Tim Berners-Lee wurde über ein NFT für 5,4 Millionen Dollar verkauft.
Wie und wo NFT erworben und gehandelt werden können
Der bislang größte Marktplatz für digitale Kunst und andere virtuelle Güter ist OpenSea. Über Binance, DTX, Nifty Gateway, SuperRare oder Rarible können ebenfalls NFT gekauft und verkauft werden. Der NFT-Handel wird hauptsächlich über die Ethereum-Blockchain abgewickelt. Es gibt aber auch andere Blockchains, die den Handel mit NFT ermöglichen. Die Voraussetzung für den Kauf eines HFT ist ein Wallet, in dem der NFT abgespeichert werden kann. Das bedeutet auch, dass sich der Käufer stark um die Sicherheit seines Wallets bemühen muss. Hackerangriffe und Phishing sind an der Tagesordnung. Die potenzielle Beute ist im Einzelfall einfach zu wertvoll, um Hacker nicht anzuziehen.
Rechtliche Probleme beim Handel mit NFT
Aktuell wird in der EU geprüft, ob NFT als Wertpapiere eingestuft werden können, die damit unter die europäische Prospektverordnung fallen würden. Das würde deutliche Vorteile für die Handelbarkeit mitbringen, da somit eine gewisse Standardisierung und ein gewisser Anlagerschutz einhergehen würden. Es gibt jedoch noch ein paar rechtliche Unklarheiten, die zuvor beseitigt werden müssen. So kann zum Beispiel ohne eine zusätzliche vertragliche Vereinbarung zwischen einem Verkäufer und einem Käufer nicht verhindert werden, dass ein mit dem NFT verbundenes Kunstwerk nicht dupliziert und noch einmal verkauft wird. Das Urheberrecht bei NFT-Kunstwerken ist ebenfalls noch nicht abschließend geregelt. So könnte zum Beispiel ein Dritter auf die Idee kommen ein Werk eines anderen mit NFT zu verknüpfen und zu verkaufen, was leider in der Praxis immer wieder vorkommt und zu rechtlichen Auseinandersetzungen führt. Das Problem ist, dass bislang noch offen ist, ob die „Prägung“ eines NFT eine urheberrechtliche Handlung darstellt und das NFT somit auch nach dem Gesetz als Eigentumszertifikat betrachtet wird. Hier muss auf den Ausgang der ersten Prozesse gewartet werden, sodass sich eine vorherrschende Rechtsmeinung herausbilden kann. Besser wäre es natürlich, wenn der Gesetzgeber hierzu Klarheit schaffen würde.
Reines Spekulationsobjekt
Der Wert eines NFT richtet sich nach der Nachfrage. Wie bei Kunstwerken üblich, ist es Ansichtssache, ob sie für wertvoll erachtet werden oder nicht. Es handelt sich also beim Kauf eines NFT um eine Spekulation, ohne jedwede Garantie, dass der virtuelle Gegenstand im Wert steigt. Entscheidend hierfür sind die Exklusivität, die Provenienz und viele andere kaum kalkulierbare Faktoren. Wenn die österreichische Post zum Beispiel 150.000 Krypto-Stamps herausgibt, durfte zu erwarten sein, dass diese vermutlich niemals den Preis für den einmaligen ersten Quellcode für das World Wide Web erreichen werden. Zu befürchten ist auch, dass im Zuge des NFT-Booms eine schier unüberschaubar neue Zahl an NFT geschaffen wird, sodass es immer schwieriger wird, potenziell wertvolle NFT auszumachen. Erschwerend hinzu kommen bislang noch nicht abschließend geklärte rechtliche Probleme, vor allem bei der Sicherung der Exklusivität der NFT.