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SECs Krypto-Regulierungsplan 2026: Safe Harbors, Broker-Dealer- und ATS-Regeln

Drei Vorhaben mit unterschiedlichen Marktauswirkungen

Das erste Regulierungsvorhaben betrifft die Art und Weise, wie Krypto-Assets angeboten und verkauft werden dürfen. Explizit vorgesehen sind bestimmte Ausnahmeregelungen und sogenannte Safe-Harbor-Bestimmungen. Die SEC hatte bereits zuvor eine Innovationsausnahme vorgeschlagen, die es Unternehmen erlaubt, tokenisierte Wertpapiere, konkret tokenisierte US-Aktien, auszugeben und zu handeln. Für Token-Emittenten, die derzeit mit Registrierungsunsicherheiten umgehen müssen, ist ein kodifizierter Safe Harbor das kommerziell bedeutsamste Element der gesamten Agenda. Er legt fest, ob ein Projekt Token überhaupt an US-Privatanleger verkaufen darf und unter welchen Offenlegungsbedingungen. Konkrete Schwellenwerte, Fristen und die Definition einer hinreichend dezentralisierten Governance bleiben bislang offen.

Das zweite Vorhaben zielt auf die Finanzverantwortungsregeln für Broker-Dealer ab. Konkret geht es um Änderungen an den Regeln 15c3-1 zum Nettokapital, 15c3-3 zum Kundenschutz sowie 17a-3 und 17a-4 zu Büchern und Aufzeichnungen, jeweils mit Blick auf ihre Anwendbarkeit auf Krypto-Assets. Die SEC hatte zuvor Bedingungen skizziert, unter denen bestimmte DeFi-Plattformen ohne Registrierung als Broker-Dealer operieren könnten. Das kommende Regelwerk könnte diese Bedingungen kodifizieren oder verschärfen. Davon hängt ab, ob Anbieter von Front-End-Schnittstellen und Aggregatoren einer vollständigen Registrierungspflicht oder einem schlankeren Compliance-Pfad unterliegen.

Marktstruktur und alternative Handelsplattformen

Das dritte Vorhaben umfasst Änderungen am Exchange Act für den Krypto-Handel auf sogenannten Alternative Trading Systems, kurz ATS, sowie an nationalen Wertpapierbörsen. Dabei geht es um Betriebsregeln für Handelsplattformen, deren Offenlegungspflichten und die Behandlung von Orderflüssen bei Krypto-Asset-Wertpapieren im Vergleich zu traditionellen Aktien. Ein im Krypto-Bereich tätiges ATS befindet sich derzeit in einer regulatorischen Grauzone. Geänderte Exchange-Act-Regeln würden klarstellen, ob bestehende ATS-Registrierungsrahmen unverändert gelten oder ob ein paralleler kryptospezifischer Weg erforderlich ist.

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Politischer Kontext und Einordnung

SEC-Vorsitzender Paul Atkins hat die drei Vorhaben als Teil des Bemühens beschrieben, Innovation zu fördern, mehr Produkte in die USA zu holen, klare Regeln für die Kapitalaufnahme im Krypto-Ökosystem zu schaffen und Klarheit bei tokenisierten Wertpapieren zu schaffen. Er verknüpft die Regulierungsagenda ausdrücklich mit dem erklärten Ziel von Präsident Donald Trump, die USA zur weltweiten Krypto-Hauptstadt zu machen. Trump selbst bezeichnete sich beim offiziellen Start der sogenannten Trump Accounts als großen Fan von Krypto und deutete an, dass Bitcoin künftig in solche Konten aufgenommen werden könnte.

Bedeutsam ist auch, was die SEC-Agenda impliziert: Der CLARITY Act, das entsprechende Gesetzgebungsvorhaben im Kongress, ist Anfang Juli noch nicht unterzeichnet. Indem die Behörde eigene Regelungsvorhaben einleitet, verkürzt sie den Zeitrahmen für Marktteilnehmer, die bislang auf eine gesetzliche Lösung gewartet hatten. Dennoch gilt: Bei den drei Agenda-Punkten handelt es sich um Vorhaben, nicht um abgeschlossene Regelwerke. Politischer Wille und regulatorische Umsetzung bleiben voneinander getrennte Variablen.

Felix Vaider

Felix Vaider analysiert den Kryptomarkt und erklärt, wie Kursbewegungen, Handelsstrategien und makroökonomische Faktoren den Markt beeinflussen. Er hat Erfahrung im Finanzwesen und algorithmischen Handel. Seine Artikel liefern datenbasierte Einblicke für Anleger, die Bitcoin, Altcoins und Marktdynamiken verstehen wollen.

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